Stand: 15. Dezember 2025
1. Leistung
adelp Treuhand & Beratung ist ab einem vereinbarten Datum für einen vereinbarten Zeitraum (Anzahl Stunden / Wochen) vom Auftraggeber angestellt. Eine Anpassung des Pensums bedarf der Schriftform und kann jederzeit per Monatsende festgelegt werden.
adelp Treuhand & Beratung verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen.
2. Zeitraum
adelp Treuhand & Beratung verpflichtet sich, die Aufträge in der vereinbarten Zeit zu erbringen, spätestens aber innert 2 Wochen ab Übernahme des Auftrags.
3. Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, adelp Treuhand & Beratung wie folgt zu entschädigen:
3.1 Unbefristeter Dienstleistungsvertrag
Die Entschädigung des Auftragnehmers richtet sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag. adelp Treuhand & Beratung stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
3.2 Befristeter Dienstleistungsvertrag
Die Entschädigung des Auftragnehmers richtet sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag. adelp Treuhand & Beratung stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
4. Zahlungstermine
Die Zahlungstermine richten sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag.
5. Geheimhaltung
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln.
6. Haftung
adelp Treuhand & Beratung verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen.
adelp Treuhand & Beratung haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen den Dienstleister, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Kündigung
Die Kündigungstermine richten sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8. Nebenabreden
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
9. Schlussbestimmungen
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten als Grundlage und Vertragsbestandteil dieses Vertrages.