adelp
/ AGB
ABG
Stand: 10. April 2020
1. Leistung
adelp – Administrative Unterstützung KIG ist ab einem vereinbarten Datum für einen vereinbarten Zeitraum (Anzahl Stunden / Wochen) vom Auftraggeber angestellt. Eine Anpassung des Pensums bedarf der Schriftform und kann jederzeit per Monatsende festgelegt werden.
adelp – Administrative Unterstützung KIG verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen.
2. Zeitraum
adelp – Administrative Unterstützung KIG verpflichtet sich, die Aufträge in der vereinbarten Zeit zu erbringen, spätestens aber innert 2 Wochen ab Übernahme des Auftrags.
3. Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, adelp – Administrative Unterstützung KIG wie folgt zu entschädigen:
3.1 Unbefristeter Dienstleistungsvertrag
Die Entschädigung des Auftragnehmers bemisst sich nach der aufgewendeten Zeit. Die Parteien vereinbaren einen fixen Stundensatz von CHF 80.00 während den ersten drei Monaten und von CHF 120.00 ab dem vierten Monat. adelp – Administrative Unterstützung KIG stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung. Die Mehrwertsteuer kommt zu den jeweiligen Ansätzen hinzu.
3.2 Befristeter Dienstleistungsvertrag
Die Entschädigung des Auftragnehmers bemisst sich nach der aufgewendeten Zeit. Die Parteien vereinbaren einen fixen Stundensatz von CHF 95.00. adelp – Administrative Unterstützung KIG stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung. Die Mehrwertsteuer kommt zu den jeweiligen Ansätzen hinzu.
4. Zahlungstermine
Der Auftraggeber vergütet adelp – Administrative Unterstützung KIG die aufgewendete Zeit jeweils innert 21 Tagen nach Rechnungsstellung.
5. Geheimhaltung
Die Parteien sind Verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln.
6. Haftung
adelp – Administrative Unterstützung KIG verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen.
adelp – Administrative Unterstützung KIG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen den Dienstleister, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Kündigung
Mit Ausnahme einer Beendigung zur Unzeit, gelten folgende Kündigungsfristen:
Während der ersten 3 Monate innert 30 Tagen per Ende des 3. Monats
Ab dem 4. Monat innert 30 Tagen per Monatsende
Neben der ordentlichen Kündigung steht beiden Parteien das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8. Nebenabreden und Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9. Schlussbestimmungen
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten als Grundlage und Vertragsbestandteil dieses Vertrages.