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adelp   /   AGB

ABG

Stand: 28. Juni 2023


1. Leistung

adelp – Administrative Unterstützung KIG ist ab einem vereinbarten Datum für einen vereinbarten Zeitraum (Anzahl Stunden / Wochen) vom Auftraggeber angestellt. Eine Anpassung des Pensums bedarf der Schriftform und kann jederzeit per Monatsende festgelegt werden.

adelp – Administrative Unterstützung KIG verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen.


2. Zeitraum

adelp – Administrative Unterstützung KIG verpflichtet sich, die Aufträge in der vereinbarten Zeit zu erbringen, spätestens aber innert 2 Wochen ab Übernahme des Auftrags.

3. Vergütung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, adelp – Administrative Unterstützung KIG wie folgt zu entschädigen:

3.1 Unbefristeter Dienstleistungsvertrag
Die Entschädigung des Auftragnehmers richtet sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag. adelp – Administrative Unterstützung KIG stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung.

3.2 Befristeter Dienstleistungsvertrag
Die Entschädigung des Auftragnehmers richtet sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag. adelp – Administrative Unterstützung KIG stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung.


4. Zahlungstermine

Die Zahlungstermine richten sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag.

5. Geheimhaltung

Die Parteien sind Verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln.

6. Haftung

adelp – Administrative Unterstützung KIG verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen.

adelp – Administrative Unterstützung KIG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen den Dienstleister, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.


7. Kündigung

Die Kündigungstermine richten sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.


8. Nebenabreden und Vertragsänderungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Schlussbestimmungen

Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.

Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten als Grundlage und Vertragsbestandteil dieses Vertrages.